Kleinprojekte
Mit den sogenannten Kleinprojekten steht den LEADER-Regionen in NRW in den Jahren 2024 bis 2026 ein weiterer Fördertopf zur Verfügung. Über die „Gemeinschaftsaufgabe der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (kurz: GAK) konnten bisher zusätzliche Fördergelder in Höhe von bis zu 180.000 € jährlichabgerufen werden. Die Kommunen der Region LenneSchiene – Iserlohn, Nachrodt-Wiblingwerde, Altena, Werdohl, Plettenberg und Finnentrop – steuern dabei einen Eigenanteil von 10 % hinzu.
Die Kleinprojekte sollen besonders Vereine und gemeinnützige Organisationen bei der Umsetzung kleinerer (investiver) Maßnahmen unterstützen. Deshalb sind die Gesamtkosten eines Kleinprojekts auf max. 20.000 € festgesetzt. Bei einem Fördersatz von voraussichtlich 80 % ergibt sich eine maximale Fördersumme von 16.000 €.
Unsere Kleinprojekte in Zahlen:
… genau 70 Projekte
… über 20 neue Vereinstreffpunkte
… mindestens 9 neue Sportangebote
… exakt 4 barrierefreie Toiletten 😊
… und ein Wald für alle Generationen
Unsere Kleinprojekte in Zahlen
… genau 50 Projekte
… über 20 neue Vereinstreffpunkte
… mindestens 9 neue Sportangebote
… exakt 4 barrierefreie Toiletten 😊
… und ein Wald für alle Generationen
Der Weg zu Ihrem Kleinprojekt!
Machen Sie sich in Ruhe Gedanken zur Ihrem Kleinprojekt. Worum soll es gehen und warum wollen Sie das Projekt umsetzen? Gerne können Sie Ihre Idee vorab mit dem Regionalmanagement besprechen und sich ggf. Hinweise einholen.
Da es sich bei den Kleinprojekten um ein jährliches Förderprogramm handelt, gibt es jeweils einen Projektaufruf im Frühjahr. Bis zum Fristende haben Antragsteller:innen dann Zeit, sich um die Förderung zu bewerben. Folgende Fragen sollten Sie in dieser Zeit klären:
- Wer setzt das Projekt um? Gibt es Unterstützer:innen?
- Welche Kosten fallen im Projekt an? Sie benötigen Angebote, um die Gesamtsumme zu plausibilisieren.
- Wie finanzieren Sie Ihren Eigenanteil von 20%?Spenden, die für das spezifische Kleinprojekt angenommen wurden, werden von der Förderung abgezogen. Der Eigenanteil von min. 20% wird vollständig und ausschließlich durch den Projektträger/die Projektträgerin finanziert. Dies gilt auch für öffentliche Kofinanzierungen durch bspw. Kommunen. Zweckungebundene Spenden, also Spenden für die allgemeine Arbeit des Vereins sind davon nicht betroffen.
- Können Sie das Projekt innerhalb des Kalenderjahres komplett umsetzen und mit dem Regionalmanagement abrechnen?
In unserer Kleinprojekte-Checkliste sind alle Unterlagen aufgeführt, die Sie für Ihren Antrag benötigen. Gerne können Sie die Antragsunterlagen digital bei uns einreichen.
Bitte lesen Sie sich für eine erfolgreiche Projektbewerbung alle Dokumente aufmerksam durch, denn nur vollständige Projektanträge können in der Auswahl berücksichtigt werden. Nach Ablauf der Antragsfrist überprüft das Regionalmanagement die Anträge auf Vollständigkeit. Natürlich können Sie vorab Ihren Antrag mit dem Regionalmanagement abstimmen oder die Unterlagen frühzeitig einreichen, um eine Rückmeldung zu eventuell fehlenden Unterlagen oder Rückfragen zu erhalten.
Die Projektauswahl erfolgt durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region LenneSchiene in einer beschlussfassenden Sitzung. Die LAG priorisiert die Projekte im Rahmen des vorhandenen Budgets und einer Projektbewertungsmatrix.
Viele Vereine haben in den vergangenen Jahren von der Förderung für Kleinprojekte erfahren und uns erreichen oft deutlich mehr Anträge, als das Budget zulässt. Wir freuen uns über das Interesse an der Förderung, weisen allerdings daraufhin, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
Nach dem positiven Beschluss der LAG beantragt die LEADER-Region für alle Projekte gemeinsam die Fördermittel bei der Bezirksregierung. Anschließend unterzeichnen Sie als Projektträger:in zusammen mit dem Regionalverein LenneSchiene den Weiterleitungsvertrag, der die Rahmenbedingungen der Förderung festhält. Damit ist der Startschuss für Ihr Kleinprojekt gefallen und Sie können in die Umsetzung starten.
Nun beginnt die Umsetzungszeit Ihres Projekts! Neben Anschaffungen und Dienstleistungen können Sie auch eigene Arbeiten als Bürgerschaftliches Engagement (Eigenleistung) einbringen. Es werden ausschließlich Positionen umgesetzt, die zuvor auch beantragt wurden.
Sollte es zu Änderungen z.B. im Kostenplan kommen, sprechen Sie bitte direkt mit dem Regionalmanagement, um ggf. Anpassungen vorzunehmen. Sowohl im laufenden Prozess, spätestens aber zum 30. November des Kalenderjahres, werden die beantragten Kosten abgerechnet. Hierfür gilt das Erstattungsprinzip. Das heißt, Sie gehen als Projektträger:in zunächst in Vorleistung und erhalten im Anschluss die Fördermittel für die im Antrag aufgeführten Ausgaben zurück. Nutzen Sie gerne unseren digitalen Auszahlungsantrag.
Bei allen Fragen rund um die Abrechnung unterstützt Sie das Regionalmanagement.
Im Anschluss an die Abrechnung erfolgt neben eventuellen Projektbesichtigungen auch noch der formale Abschluss des Projekts über den Verwendungsnachweis. Hier werden der Projektverlauf und die entstandenen Kosten noch einmal zusammengefasst.